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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Logisleistungen - Stand 01.09.2020

Geltung

Für die Erbringung von Logisleistungen durch die  Hotel Kirchberg GmbH (im Weiteren auch Hotel genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern in diesen AGB nichts Anderslautendes geregelt ist, gelten die vom Fachverband Hotellerie (1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63) herausgegebene Österreichischen Hotelvertragsbedingungen subsidiär. Diese können elektronisch unter www.hotelverband.at/down/oehvb.htm bezogen bzw. in jedem Beherbergungsbetrieb der Austria Hotels International eingesehen bzw. bestellt werden. Geschäftsbedingungen des Gastes – einheitliche Bezeichnung für den Vertragspartner (Besteller/Gast/Veranstalter etc.) – werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
 

 

Vertragsabschluss, Anzahlung

Vertragspartner sind das Hotel (Beherberger) und der Gast (Einzelgast, Reiseveranstalter oder private Reisegruppen). Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch das Hotel zustande, wobei hierbei die gegenständlichen AGB ausschließlich zu Grunde gelegt werden, was auch durch tatsächliche Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung ausdrücklich durch den Gast bzw. Veranstalter anerkannt wird. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Das Hotel kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
 

 

An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Gast jedoch die Ankunft "garantiert" und/oder eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume) bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6:00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. Der Gast hat, bei einer vorgesehenen Abreise nach 12:00 Uhr dem Empfang dies bis spätestens 22:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei einer Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.

 

Preise

Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Orts-, Kur- oder Fremdenverkehrsabgabe (Taxe) sowie sonstige Beiträge, die vom Hotel für Dritte eingehoben werden, werden in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
 

 

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Hotels sind bei Abreise des Gastes bzw. Rechnungslegung (auch Wochenrechnung) ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr verlangt werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften wird im Falle des Verzuges im § 352 UGB hingewiesen. Nach § 970c AGBG steht dem Beherberger, auch ein Zurückbehaltungsrecht sowie auch ein gesetzliches Pfandrecht (gem. § 1101 ABGB) zu. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des KSchG, somit mit Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört, wobei unter Unternehmen jede auf
Dauer angelegte Organisation selbstständiger Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, zu verstehen ist, ist das Hotel berechtigt, im Falle des Verzuges, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weiter gilt für Verträge mit Verbrauchern, dass Verbraucher für außergerichtliche Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, eine Mahngebühr von Euro 25,00 zu Zahlen haben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

 

Rücktritt und Stornierung

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Soweit nicht anders vereinbart wurde, gelten für den Gast/Veranstalter nachstehende Stornierungsbedingungen: ????

Logis (bis 3 Zimmer)
Bis 7 Tage vor Anreise - kostenfrei.
Bis 1 Tag vor Anreise - 80% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Am Anreisetag - voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.

Logis (4 bis 7 Zimmer)
Bis 10 Tage vor Anreise - kostenfrei.
Bis 1 Tag vor Anreise - 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Am Anreisetag - voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.

Logis (8 bis 22 Zimmer)
Bis 28 Tage vor Anreise - kostenfrei
Bis 21 Tage vor Anreise - kostenfrei, falls weniger als 75% der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 50% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Bis 14 Tage vor Anreise - 65% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Bis 7 Tage vor Anreise - 85% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung
Unter 7 Tagen vor Anreise - voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und 80% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.

Logis (ab 23 Zimmer)
Bis 90 Tage vor Anreise - kostenfrei.
Bis 60 Tage vor Anreise - kostenfrei, falls weniger als 70% der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 50% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Bis 30 Tage vor Anreise 65% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Bis 14 Tage vor Anreise - 85% des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung.
Unter 14 Tagen vor Anreise - voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und 80% für die weiteren
Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.

In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 

 

Haftung

Das Hotel bemüht sich um die Pünktlichkeit von Weckaufträgen, rechtzeitige und richtige Nachrichtenübermittlung und Überbringung von Warensendungen aller Art, wobei für die Übernahme von Warensendungen keine Haftung übernommen wird. Gesetz den Fall, dass die Übernahme von Warensendungen vereinbart wurde und dieses Versäumnis vorliegt, dann wird dies natürlich berücksichtigt. Das Hotel haftet aus diesen Geschäftsbesorgungen jedoch nur, wenn das Hotel oder seine Dienstnehmer an der Verursachung grobes Verschulden trifft. Fundsachen, insbesondere auch im Zimmer zurückgelassene Sachen des Gastes (soweit diese nicht offenkundig wertlos sind), werden nur auf Anfrage, Risiko
und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist gilt die Fundsache als entledigt. Das Hotel kann daher nach Ablauf dieses Jahres diese Sachen nach Belieben verwerten, oder auch vernichten. Für Sachschäden, die ein Gast erleidet, haftet das Hotel nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel oder seine Dienstnehmer hieran grobes Verschulden trifft.
Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel nur bis zum jeweiligen gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Im übrigen sind Wertgegenstände im hoteleigenen Gästesafe (Anfrage Empfang) bei sonstiger Haftungsfreizeichnung des Hotels zu hinterlegen. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Es ist daher sämtliche Haftung für eingestellte Kfz ausgeschlossen.
Der Gast benutzt den Swimmingpool, die gesamten Saunalandschaft etc., Geräte, sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden und daraus entstehende Schäden haftet das Hotel nicht. Insbesondere kann keinesfalls ein Preisnachlass gefordert werden. Die Haftung des Hotels für Personenschäden wird jedoch dadurch nicht  eingeschränkt.
 

 

Allgemeines

Eine Unter- oder Weitervermietung, sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers (Hotel). Erfüllungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist, soweit zulässig (§14 KSchG), der Ort des jeweiligen Hotelbetriebes. Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht.